نبذة مختصرة : Das Europäische Parlament und der Rat haben in der Richtlinie 2016/8001 weitreichende Verfahrensgarantien in Strafverfahren gegen Kinder und Jugendliche festgelegt. Damit konkretisieren sie die bereits bestehenden internationalen Standards. Wie steht es daher um das schweizerische Jugendstrafprozessrecht und die Jugendstrafprozessordnung (JStPO)? In Aspekten wie der audiovisuellen Aufzeichnung von Befragungen und der Schulung des Personals entspricht das schweizerische Jugendstrafverfahren nicht dem neusten EU-Standard.
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