نبذة مختصرة : Das Verbot der Einlagenrückgewähr stellt eine zentrale Säule des österreichischen Gesellschaftsrechts in Bezug auf Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz dar. Aufgrund des Trennungsprinzips und der Anerkennung von Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern kommt es dabei laufend zu Verbotsverstößen, die zu weitreichenden Konsequenzen führen können. Eine nicht unwesentliche Rolle spielt dabei die Abschlussprüfung. Diese Masterarbeit beschäftigt sich einerseits mit den rechtlichen Grundlagen, die im Zusammenhang mit der Einlagenrückgewähr stehen. Andererseits wird ein Praxisbezug hergestellt, indem die häufigsten Erscheinungsformen, deren Hintergründe sowie Auswirkungen auf die Abschlussprüfung und damit in Verbindung stehende Herausforderungen beleuchtet werden. Dafür wurden Interviews mit zehn Fachexperten aus den Bereichen der Steuer- und Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung durchgeführt. Für die Zwecke dieser Zielerreichung gliedert sich die Arbeit in zwei Blöcke. Der erste Teil beschäftigt sich mit diversen Rechtsgrundlagen. Dabei wird vorwiegend auf das Gesellschaftsrecht eingegangen. Im zweiten Teil werden die Inhalte aus den Interviews präsentiert und diskutiert. Basierend auf den Gesprächsinhalten wurde ein Kategoriensystem erstellt und die inhaltstragenden Textstellen den Kategorien zugewiesen. Der empirische Teil gliedert sich in sieben Unterkapitel. Im Rahmen dieser werden Erfahrungen und Umgang mit dem Verbot der Einlagenrückgewähr in der Praxis erläutert. Der Fokus liegt dabei auf der Abschlussprüfung und den Auswirkungen auf den Prüfungsprozess. Im Rahmen der Interviewstudie konnten interessante Beiträge der Experten zu den Hintergründen diverser Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern gesammelt werden. Ebenso war es möglich, Problematiken und Herausforderungen für die Abschlussprüfung und etwaige Konsequenzen, welche mit der Umsetzung der rechtlichen Grundlagen in der Praxis verbunden sind, zu erörtern. ; The prohibition of the return of capital ...
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