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Steuerbelastung der Reichen in der Schweiz: Eine vergleichende Analyse aufgrund verschiedener Modellrechnungen

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  • معلومة اضافية
    • بيانات النشر:
      ETH Zurich, KOF Swiss Economic Institute
    • الموضوع:
      2024
    • Collection:
      EconStor (German National Library of Economics, ZBW)
    • نبذة مختصرة :
      Die vorliegende Auswertung im Auftrag von Oxfam Deutschland e. V. und dem Netzwerk Steuergerechtigkeit zeigt anhand einer Reihe von Modellhaushalten beispielhaft auf, wie hoch die Steuerbelastung in der Schweiz für reiche und sehr reiche Steuerzahler ist, und wie diese im Vergleich zu einer mittelständischen Familie ausfällt. Wie in anderen Ländern haben Millionärs- und Milliardärsfamilien Möglichkeiten, ihre Einkommen aus Unternehmensanteilen zu vergleichsweise günstigen Konditionen zu versteuern. Besonders wer mindestens 10% der Anteile einer Schweizer Unternehmung hält, kommt in den Genuss der privilegierten Besteuerung (während in der Schweiz sonst grundsätzlich gilt, dass alle Einkommen unabhängig von ihrer Quelle gleich besteuert werden). Zudem fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an - im Gegensatz zum Lohn. Eine Mittelstandsfamilie muss demgegenüber Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und bezahlt darüber hinaus auch die Krankenversicherungsprämien aus eigener Tasche. Diese sind in der Schweiz nicht Einkommensabhängig (wobei Haushalte mit tiefen Einkommen über das kantonale Prämienverbilligungen entlastet werden). Eine besondere Rolle kommt im Schweizer Steuersystem der Vermögenssteuer zu. Wie die vorliegende Untersuchung verdeutlicht, tritt diese indirekt an die Stelle der Einkommenssteuer, wo diese nicht mehr richtig greift. Sie sorgt dafür, dass die Steuerprogression (zumindest innerhalb eines Kantons) eingehalten wird: Auch wer dank sehr hohen Vermögen steuerbefreite Einkommen erzielt, wird via Vermögenssteuer belastet. Zudem zwingt sie die Besitzer dazu, sich einen Teil der Gewinne auszuzahlen, um so die jährliche Steuer zu begleichen. Insgesamt trägt die Vermögenssteuer dazu bei, den Grundsatz der Besteuerung gemäss wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gemäss Art. 127, Abs. 2 der Bundesverfassung einzuhalten.
    • Relation:
      Series: KOF Studien; No. 178; gbv-ppn:1887981411; https://hdl.handle.net/10419/296573
    • الرقم المعرف:
      10.3929/ethz-b-000670926
    • الدخول الالكتروني :
      https://doi.org/10.3929/ethz-b-000670926
      https://hdl.handle.net/10419/296573
    • Rights:
      https://www.econstor.eu/dspace/Nutzungsbedingungen
    • الرقم المعرف:
      edsbas.C3EB2826