نبذة مختصرة : Mit 1. Juli 2021 ist die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) in Kraft getreten, wodurch nach gut 30 Jahren eine bereits mit der Exekutionsordnungs-Novelle 1991 angestoßene Exekutionsrechtsreform zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnte. Im Laufe dieses Reformzeitraums konnten nicht nur sämtliche Exekutionsmittel, sondern auch der allgemeine Teil der Exekutionsordnung weitreichend reformiert werden. Durch die GREx kam es zur Umsetzung zahlreicher „bahnbrechender Änderungen“, die allesamt darauf abzielen, das Exekutionsverfahren für seine Anwender und die hiervon Betroffenen in der Praxis zu verbessern und gesamtheitlich effizienter zu gestalten. Ob eine solche Effizienzsteigerung durch die GREx tatsächlich verwirklicht werden konnte, soll im Rahmen dieser Diplomarbeit in Bezug auf die Exekution auf das bewegliche Vermögen näher beleuchtet werden. Im Mittelpunkt der GREx steht jedenfalls die Exekution zur Hereinbringung von Geldforderungen auf das bewegliche Vermögen, Änderungen wurden daher sowohl bei der Fahrnis- als auch bei der Forderungsexekution vorgenommen, die Exekution auf (vormals andere) Vermögensrechte wurde überhaupt neu gefasst. Letztere umfasst seit der GREx nunmehr auch die Exekution auf Herausgabeansprüche. Neben den Exekutionsmitteln wurde auch der allgemeine Teil der EO teilweise neugestaltet. Geändert wurden die Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit sowohl für alle Exekutionsmittel als auch für die Naturalexekution. Exekutionsverfahren zur Hereinbringung einer Geldforderung auf das bewegliche Vermögen werden nunmehr am allgemeinen Gerichtsstand des Verpflichteten gebündelt. Mit der GREx wurde auch das Spezialitätsprinzip zurückgedrängt, betreibenden Gläubigern ist es seither möglich, Exekutionsanträge bei Gericht einzubringen, ohne genaue Angaben zu den Exekutionsmitteln und/oder Exekutionsobjekten machen zu müssen. Ebenfalls neu eingeführt und in dieser Diplomarbeit von besonderer Relevanz sind die Exekutionspakete, nämlich das einfache Exekutionspaket nach § 19 Abs 2 EO ...
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