نبذة مختصرة : Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Historischen Rechtsschule in Österreich. Sie war die Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts, die nicht nur die Rechtsgeschichte sondern auch unser Wissenschaftsbild, wie wir es heute kennen maßgeblich geprägt hat. Die Schule war keine Bildungseinrichtung sondern ein bestimmtes Rechtsdenken, die ihr Ziel darin sah alle Perioden der Rechtsgeschichte zu erforschen. Ihre Wurzeln hatte die Schule bei Montesquieu und bei Herder, bei den Göttinger Juristen Reitemeier und Hugo sowie im deutschen Idealismus. Friedrich Carl von Savigny, einer der Begründer der Historischen Schule, führte die historisch-systematische Methode ein und damit verbunden, kam es zur Abkehr von den naturrechtlichen Grundsätzen und Arbeitsweisen. In Österreich war es vornehmlich Graf Leo Thun-Hohenstein und sein Helfer Joseph Unger, die die Historische Schule dem Naturrecht und der Exegetischen Schule entgegenstellten. Es folgte eine Personal- und Studienreform, die den Rechtsunterricht und die Rechtswissenschaft in Österreich umgestaltete. Einer der Gründe warum die Historische Schule immer mehr an Bedeutung in Österreich gewann, waren ihre zahlreichen Anhänger und Vertreter, die Wichtigsten haben in Kurzbiographien in der Arbeit Erwähnung gefunden. Schließlich führte dieses Vorgehen, das auch als „Rezeptionsvorgang“ bezeichnet wurde zur Wiedereingliederung der österreichischen Rechtswissenschaft in die gemeindeutsche. Die Arbeit nimmt weiters Bezug auf den Kodifikationsstreit zwischen Thibaut und Savigny und die damit verbundene Zweitteilung in Romanisten und Germanisten. Den Abschluss der Arbeit bildet ein Überblick über die Kritik der Historischen Rechtsschule am österreichischen ABGB. ; The following thesis deals with the Historical School of Law in Austria which was the jurisprudence of the 19th century. It had a significant impact not solely on the history of law, but also on the present image of legal science. However, this school must not be understood as an educational institution ...
No Comments.